Telefon

Handynutzung: Aussage gegen Aussage

Eine Autofahrerin wurde wegen unerlaubter Benutzung eines Mobiltelefons vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Das Urteil stützte sich auf die Aussage eines Gemeindevollzugsbeamten, der angab, deutlich und mit direkter Sicht auf das Fahrzeug gesehen zu haben, wie die Autofahrerin ein Handy ans Ohr hielt. Die Verurteilte bestritt dies und  Weiterlesen

    Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung

    Eine Geldbuße wegen unerlaubter Nutzung eines Handys beim Autofahren kann dann nicht verhängt werden, wenn der Fahrer das zum Betrieb des Mobiltelefons mittels einer Spange am Ohr befestigte, drahtlose Headset zur Verbesserung der Hörqualität mit der Hand gegen das Ohr drückt.

    Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.06.2008
    Aktenzeichen: 1 Ss 187/08
    DAR 2008, 654

      Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

      Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Das Handy-Verbot gilt nach einem Urteil auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann.

      Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009
      Aktenzeichen: 2 Ss OWi 127/2009
      DAR 2009, 402

        Bußgeld für Handy-Nutzung als Navi

        Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt sich allein danach, ob das Handy in der Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann daher auch dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe einzustellen.

        Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008
        Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08
        Wirtschaftswoche Heft 30/2008, 91

          Telefonieren bei bloßem Aufnehmen des Handys

          Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy beim Ertönen des Klingeltons aufnimmt, um nachzusehen, wer der Anrufer ist.

          Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2009
          Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 11/09
          DAR 2009, 408