Werden dem Betroffenen Leistungen rechtswidrig vorenthalten, müssen diese auf sonstige Weise auch nach Unanfechtbarkeit verfolgbar sein. Diesen Fall regelt § 44 Abs. 1 SGB X, der im Bereich des SGB II Anwendung findet. Dem Sozialhilferecht nach dem BSHG waren Anträge fremd. Anders gestaltet es sich nun nach dem SGB II, welches dem Antragsprinzip, anders als Weiterlesen
Entsprechend der Lebensumstände gewährt die Bundesagentur Alg2 Emfängern einen Mehrbedarf.
Kinderzuschlag bei Hartz IV
Die Höhe des Zuschlages errechnet sich jeweils als Prozentanteil
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Die Zahl der neuen Arbeitslosen, die direkt in Weiterlesen
Eine gute Nachricht der neu amtierenden Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Anlässlich einer Rede vor dem Deutschen Bundestag (Haushaltsdebatte) erwähnte sie die Absicht, die Wohlverhaltensperiode für die Restschuldbefreiung zu verkürzen:“Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren.”
Die gesamte Rede der Liberalen kann hier nachgelesenen werden.
Details und Timing dieser absolut sinnvollen Kürzung des aktuell sechsjährigen Zeitraums der Wohlverhaltensperiode sind offen. Ich werde die Entwicklung der ja seit einiger Zeit geplanten Änderungen im Bereich der Privatinsolvenzverfahren natürlich – auch im politischen Lager – beobachten und hier berichten.
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