Das Herunterladen und Bereitstellen von Musikdateien im Internet (sogenanntes Filesharing) ist gesetzlich verboten. Die betroffenen Musikverlage versuchen in derartigen Fällen durch Strafanzeigen Weiterlesen
Nutzen mehrere Familienmitglieder einen PC im Haushalt, haftet für darüber begangene Rechtsverstöße der DSL-Anschlussinhaber. Das gilt zumindest dann, wenn dieser nicht ermittelt, wer tatsächlich den Verstoß begangen hat. Weiterlesen
Wird auf einem privat genutzten PC eine größere Menge an Musikdateien zum Download für illegale Filesharingdienste bereitgehalten, haftet der Inhaber des Internetanschlusses auch dann für die Abmahnkosten der von den betroffenen Musikverlagen beauftragten Anwaltskanzlei, wenn der Computer von mehreren Angehörigen des Anschlussinhabers genutzt wird und ungeklärt bleibt, wer die Urheberrechtsverstöße begangen hat. Da in dem entschiedenen Fall gleich vier Musikverlage betroffen waren, summierten sich die Abmahnkosten auf 2.380 Euro.
Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009
AKtenzeichen: 6 U 101/09
K&R 2010, 13
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