Europa

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Das geht uns alle an!

siehe auch: http://grundrechte-brandbrief.dehttp://youtu.be/mGMVmb5SVFI
(nicht für TV und Kommerzielle Zwecke, Quellen sind bekannt)
Den Brandbrief und alle Texte in Schriftform finden Sie unter…

http://www.grundrechte-brandbrief.de
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    Handynutzung: Aussage gegen Aussage

    Eine Autofahrerin wurde wegen unerlaubter Benutzung eines Mobiltelefons vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Das Urteil stützte sich auf die Aussage eines Gemeindevollzugsbeamten, der angab, deutlich und mit direkter Sicht auf das Fahrzeug gesehen zu haben, wie die Autofahrerin ein Handy ans Ohr hielt. Die Verurteilte bestritt dies und  Weiterlesen

      Andrücken des Headsets keine unerlaubte Handynutzung

      Eine Geldbuße wegen unerlaubter Nutzung eines Handys beim Autofahren kann dann nicht verhängt werden, wenn der Fahrer das zum Betrieb des Mobiltelefons mittels einer Spange am Ohr befestigte, drahtlose Headset zur Verbesserung der Hörqualität mit der Hand gegen das Ohr drückt.

      Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.06.2008
      Aktenzeichen: 1 Ss 187/08
      DAR 2008, 654

        Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

        Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Das Handy-Verbot gilt nach einem Urteil auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann.

        Beschluss des OLG Bamberg vom 24.03.2009
        Aktenzeichen: 2 Ss OWi 127/2009
        DAR 2009, 402

          Bußgeld für Handy-Nutzung als Navi

          Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt sich allein danach, ob das Handy in der Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann daher auch dann verhängt werden, wenn der Autofahrer das Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe einzustellen.

          Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008
          Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08
          Wirtschaftswoche Heft 30/2008, 91