Tja.
So kann es auch gehen.
Ich hatte mich 15.02.2012 in einem Forum von und für Rechtspfleger angemeldet.
www.rechtspflegerforum.de !
Der Hintergrund war eigentlich ganz einfach: “Es gibt auch auf der rechtlichen Seite, wo ich manchmal etwas Hilfe benötige. Kommt zwar selten vor. Kommt aber vor.!”
Nun ja.
Dann bekam ich heute folgende private Nachricht:
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Hallo jakynrw,
nach den Angaben im Userprofil kann keine Teilnahmeberechtigung an rechtspflegerforum.de erkannt werden.
Das Forum steht gemäß der Forenregeln nur bestimmten Personenkreisen offen.Der Account wird daher in Kürze gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen,
****,
Admin
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Guten Morgen.
Ich bin zwar kein Rechtspfleger, der bei einem AG/LG oder sonstigem beschäftigt ist.
Im Gegenteil.
Ich biete meine Tätigkeit ist für nachfolgende Verdienstgruppe kostenfrei an!
Ich hätte es sehr begrüßt, wenn ich hier eventuell auch einmal die eine oder andere Hilfe hätte bekommen können.
Hat aber leider nicht sein sollen.
Sehr schade.
Das bestätigt jedoch meine Meinung und Einstellung zu deutschen Behörden und deren Personal.
Engstirnigkeit und kein bisschen flexibel.
Dann stelle ich fest, dass ich bei den Rechtsportalen recht.de und 123recht.net sehr gut aufgehoben bin.
In diesem Sinne noch einen schönen Tag!
Mit freundlichem Gruß
Jakob Diener
P.S.: Diesen Beitrag können Sie selbstverständlich als Kopie, immer mal zum Nachlesen, auf meiner Service Seite finden!
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Werden dem Betroffenen Leistungen rechtswidrig vorenthalten, müssen diese auf sonstige Weise auch nach Unanfechtbarkeit verfolgbar sein. Diesen Fall regelt § 44 Abs. 1 SGB X, der im Bereich des SGB II Anwendung findet. Dem Sozialhilferecht nach dem BSHG waren Anträge fremd. Anders gestaltet es sich nun nach dem SGB II, welches dem Antragsprinzip, anders als Weiterlesen
Bei pauschalen Untermieten dürfen die Kosten für Strom nicht aus den Hartz IV Regelsätzen herausgerechnet werden !
Stromkosten dürfen aus Hartz-IV-Satz nicht herausgerechnet werden, auch wenn bei einer Untermiete die Kosten für Strom Weiterlesen
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 gilt nicht als Arbeitslosengeld II. Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der Weiterlesen
Von unten etwas bewegen, den Blick auf die Menschen richten, die in Armut leben, Einfluss auf die Politik nehmen, Dorfläden, Tourismus, selbst organisierte Handwerker- und Hausmeisterdienste, kommunale Dienstleistungsinitiativen, Mittagstisch für Kinder, faire Preise, Solidarität und die Gründung kleiner sozialer Betriebe – so lauteten die Ideen und Visionen am Ende der Veranstaltung “Arbeit für ein gutes Leben” im Evangelischen Gemeindezentrum in Hückelhoven, um im Kreis gute Arbeit zu schaffen.
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