Schuldnerhilfe
Die Vergangenheit hat gezeigt, wie schwer für viele Menschen/Familien der Gang zum Anwalt sein kann.
Besonders Menschen/Familien mit geringem Einkommen, was inzwischen leider an der Tagesordnung ist, haben Angst vor den anfallenden Kosten.
Immer wieder, kam bei Beratungsgesprächen für Stellenangebote, das Thema “Schulden” zur Sprache.
Die Gedanken konnten wir, als privater Arbeitsvermittler, schon erahnen.
“Vom Einkommen bleibt unterm Strich nichts übrig.”
Deshalb haben wir uns vor einiger Zeit entschieden, andere Wege einzuschlagen als unsere Mitbewerber.
Wir haben die “kostenfreie* Schuldnerhilfe” eingeführt. Das heißt, wir übernehmen außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern. Wir werden zum Bindeglied zwischen Schuldner und Gläubiger.
Was ist daran neu?
Ab diesem Monat haben wir einen starken Software Partner, für den Bereich “kostenfreie* Schuldnerhilfe“, an unserer Seite.
Durch die Anschaffung einer Kanzleisoftware setzen wir neue Aspekte im Bereich außergerichtliche Verhandlung zwischen Schuldner und Gläubiger sowie bei der Vorbereitung zum Insolvenzverfahren.
Ferner ist es uns nun auch möglich, alle Abläufe bei der elektronischen Akten- und Adressverwaltung, mit dem ausgezeichneten Dokumentenmanagement, zeitlich zu verkürzen.
Kein Termin, keine Frist oder Wiedervorlage geht verloren!
Somit erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben, die eine Nutzung von einheitlichen, elektronischen Kommunikationsstandards zur Pflicht machen, um mit Behörden und Gerichten zu kommunizieren.
Sie haben Fragen?
Ein Anruf genügt!
Tel.: 02452 9766550 (Ansprechpartner Jakob Diener)
* Die “kostenfreie* Schuldnerhilfe” für …
- Empfänger von ALG I
- Empfänger von ALG II
- Geringverdiener (Auszubildender, Praktikant)
- Geringverdiener (Bezieher eines Niedriglohns)
- Sozial schwach gestellte Familien
- Rentner

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