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	<title>Jakob Diener</title>
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	<description>- Consulting &#38; Services - Von Anwaltsrecht  bis Zwangsvollstreckung</description>
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		<title>Gesucht wird in und um Heinsberg bis hin zu Wassenberg (ohne Selfkant!)</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:53:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Suche]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen im Auftrag: Mutter mit 2 großen Kindern und einem kleinen, sehr ruhigem Hund sucht 3-4 Zimmer Wohnung mit Balkon oder Terrasse. 4 Zimmer wären natürlich besser. Oder kleines Häuschen Maximale Warmmiete: 600€ Immobilienhändler bitte nur dann, wenn keine Provision gezahlt werden muss! Infos bitte an: 02452 97 66 550 Ansprechpartner: Herr Diener]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen im Auftrag:</p>
<p>Mutter mit 2 großen Kindern und einem kleinen, sehr ruhigem Hund sucht</p>
<ul>
<li>3-4 Zimmer Wohnung mit Balkon oder Terrasse.</li>
<li>4 Zimmer wären natürlich besser.</li>
<li>Oder kleines Häuschen</li>
</ul>
<p>Maximale Warmmiete: 600€</p>
<p>Immobilienhändler bitte nur dann, wenn keine Provision gezahlt werden muss!</p>
<p>Infos bitte an: 02452 97 66 550<br />
Ansprechpartner: Herr Diener</p>
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		<title>rechtspflegerforum.de</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 08:44:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtshilfe & Rechtspflege]]></category>
		<category><![CDATA[123recht.net]]></category>
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		<description><![CDATA[Tja. So kann es auch gehen. Ich hatte mich  15.02.2012 in einem Forum von und für Rechtspfleger angemeldet. www.rechtspflegerforum.de ! Der Hintergrund war eigentlich ganz einfach: &#8220;Es gibt auch auf der rechtlichen Seite, wo ich manchmal etwas Hilfe benötige. Kommt zwar selten vor. Kommt aber vor.!&#8221; Nun ja. Dann bekam ich heute folgende private Nachricht: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tja.</p>
<p>So kann es auch gehen.<br />
Ich hatte mich  15.02.2012 in einem Forum von und für Rechtspfleger angemeldet.<br />
www.rechtspflegerforum.de !<br />
Der Hintergrund war eigentlich ganz einfach: &#8220;Es gibt auch auf der rechtlichen Seite, wo ich manchmal etwas Hilfe benötige. Kommt zwar selten vor. Kommt aber vor.!&#8221;</p>
<p>Nun ja.<br />
Dann bekam ich heute folgende private Nachricht:</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>
<h2>Der Account &#8220;jakynrw&#8221; wird gelöscht!</h2>
<div>
<div id="post_message_">
<blockquote><p>Hallo jakynrw,<br />
nach den Angaben im Userprofil kann keine Teilnahmeberechtigung an rechtspflegerforum.de erkannt werden.<br />
Das Forum steht gemäß der Forenregeln nur bestimmten Personenkreisen offen.</p>
<p>Der Account wird daher in Kürze gelöscht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>****,<br />
Admin</p></blockquote>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>
<h2>Meine Antwort</h2>
</div>
</div>
<p>Guten Morgen.</p>
<p>Ich bin zwar kein Rechtspfleger, der bei einem AG/LG oder sonstigem beschäftigt ist.<br />
Im Gegenteil.</p>
<p>Ich biete meine Tätigkeit ist für nachfolgende Verdienstgruppe kostenfrei an!</p>
<ul>
<li>Empfänger von ALG I</li>
<li>Empfänger von ALG II</li>
<li>Geringverdiener (Auszubildender, Praktikant)</li>
<li>Geringverdiener (Bezieher eines Niedriglohns)</li>
<li>Sozial schwach gestellte Familien</li>
<li>Rentner</li>
</ul>
<p>Ich hätte es sehr begrüßt, wenn ich hier eventuell auch einmal die eine oder andere Hilfe hätte bekommen können.</p>
<p>Hat aber leider nicht sein sollen.<br />
Sehr schade.</p>
<p>Das bestätigt jedoch meine Meinung und Einstellung zu deutschen Behörden und deren Personal.<br />
Engstirnigkeit und kein bisschen flexibel.</p>
<p>Dann stelle ich fest, dass ich bei den Rechtsportalen recht.de und 123recht.net sehr gut aufgehoben bin.</p>
<p>In diesem Sinne noch einen schönen Tag!</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br />
Jakob Diener</p>
<p>P.S.: Diesen Beitrag können Sie selbstverständlich als Kopie, immer mal zum Nachlesen, auf meiner Service Seite finden!</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>
<h2>Armes Deutschland!</h2>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was sind Unterkunftskosten und welche Höhe ist angemessen?</title>
		<link>http://www.jakob-diener.de/2012/02/11/was-sind-unterkunftskosten-und-welche-hohe-ist-angemessen/</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 16:02:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gehören zu den Hartz IV Wohnungen die Kosten der Miete inklusive aller Nebenkosten und die Heizkosten dazu. Strom und Warmwasser sind schon in der Miete inklusive aller Nebenkosten berücksichtigt und werden daher nicht zusätzlich übernommen. Die Unterkunftskosten werden in voller Höhe übernommen mit der Einschränkung, dass sie angemessen sein müssen. Doch was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Nach § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) gehören zu den Hartz IV Wohnungen die Kosten der Miete inklusive aller Nebenkosten und die Heizkosten dazu. Strom und Warmwasser sind schon in der Miete inklusive aller Nebenkosten berücksichtigt und werden daher nicht zusätzlich übernommen.</p>
<p><span id="more-489"></span><br />
<strong>Die Unterkunftskosten werden in voller Höhe übernommen mit der Einschränkung, dass sie angemessen sein müssen. Doch was heißt eigentlich „Die Höhe der Mietkosten muss angemessen sein“?</strong></p>
<p>Das Bundessozialgericht hat dazu in einer Grundsatzentscheidung folgendes festegelegt:<strong> </strong>Die angemessene Wohnfläche plus der angemessenen Wohnstandard, der sich als Mietpreis widerspiegelt, ergibt den angemessenen Mietzins. Dies hat den Vorteil, dass auch eine größere Wohnung von der ARGE übernommen werden muss, wenn der Mietzins einer vergleichbaren Wohnung mit den angemessen Quadratmeterzahlen entspricht. Die Wohnung muss nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen Bedürfnissen genügen und darf keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen. Um nun den angemessenen Quadratmeterpreis zu ermitteln, sollte auf den örtlichen Mietspiegel oder ähnliches zurückgegriffen werden. Die meisten Mietspiegel findet man im Internet. In Städten oder Gemeinden, in denen es keinen Mietspiegel gibt und auch keine anderen Quellen, um eine ortsübliche Vergleichsmiete feststellen zu können, kann auf die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz zurückgegriffen werden.</p>
<h2>Zu große oder teure Wohnung</h2>
<p>Was passiert nun mit Menschen, die zu ALG II Empfängern werden und in einer Wohnung wohnen, die sowohl zu groß als auch zu teuer ist? Die volle Miete wird zunächst übernommen. Es wird aber davon ausgegangen, dass der ALG II Empfänger entweder in eine günstigere Wohnung umzieht oder die Kosten selbst trägt (durch Untervermietung oder ähnliches). In der Regel geschieht dies nach sechs Monaten, aber auch hier gilt es kommt immer auf den Einzelfall an. So kann es Lebenssituationen geben, in denen es ALG II Empfängern und ihren Familien nicht zumutbar ist umzuziehen. Am besten man wendet sich in so einem Fall an eine örtliche Beratungsstelle. Hier gilt dann, dass die Maklergebühren, die Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen werden.</p>
<p>Genauere Informationen, ob und in welcher Höhe die Unterkunftskosten übernommen werden, sollten immer vor Ort eingeholt werden. Dies gilt insbesondere vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages.</p>
<p><strong>Angemessene Wohnungsgröße bei Hartz IV</strong></p>
<p>Eine ungefähre Orientierung bietet diese Tabelle, damit sich wissen, in welcher Größe die Wohnung sein darf. Die Regelungen sind jedoch am örtlichen Mietspiegel orientiert.</p>
<p><strong>Angemessene Wohnungen</strong></p>
<table width="100%" cellspacing="1" cellpadding="3">
<tbody>
<tr>
<td align="left" valign="top" width="33%"><strong>Personen</strong></td>
<td align="left" valign="top" width="33%"><strong>Wohnungsgröße</strong></td>
<td align="left" valign="top" width="34%"><strong>Räume</strong></td>
</tr>
<tr>
<td align="left" valign="top" width="33%">1</td>
<td align="left" valign="top" width="33%">45 m2; bis zu 50 m2;</td>
<td align="left" valign="top" width="34%"></td>
</tr>
<tr>
<td align="left" valign="top" width="33%">2</td>
<td align="left" valign="top" width="33%">bis zu 60 m2</td>
<td align="left" valign="top" width="34%">2</td>
</tr>
<tr>
<td align="left" valign="top" width="33%">3</td>
<td align="left" valign="top" width="33%">75 -80 m2</td>
<td align="left" valign="top" width="34%">3</td>
</tr>
<tr>
<td align="left" valign="top" width="33%">4</td>
<td align="left" valign="top" width="33%">85 &#8211; 90 m2</td>
<td align="left" valign="top" width="34%">4</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Momentan sieht es so aus, dass sich an diesen Regelungen etwas ändern könnte. Denn die Bundesregierung will anscheind die Kosten der Unterkunft begrenzen. So wird derzeit diskutiert, ob nur noch pauschale Wohnkosten übernommen werden oder die Anzahl der zugestandenen Quadratmeter bundeseinheitlich gekürzt werden. Beide Varianten dürften gesetzlich nicht umsetzbar sein.<br />
(Stand 29.07.2010)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wenn Leistungen vorenthalten werden (SGB)</title>
		<link>http://www.jakob-diener.de/2012/02/11/wenn-leistungen-vorenthalten-werden-sgb/</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 15:42:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[ALG I]]></category>
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		<category><![CDATA[SG Detmold]]></category>
		<category><![CDATA[SGB]]></category>
		<category><![CDATA[§ 44 Abs. 1 SGB X]]></category>

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		<description><![CDATA[Werden dem Betroffenen Leistungen rechtswidrig vorenthalten, müssen diese auf sonstige Weise auch nach Unanfechtbarkeit verfolgbar sein. Diesen Fall regelt § 44 Abs. 1 SGB X, der im Bereich des SGB II Anwendung findet. Dem Sozialhilferecht nach dem BSHG waren Anträge fremd. Anders gestaltet es sich nun nach dem SGB II, welches dem Antragsprinzip, anders als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Werden dem Betroffenen Leistungen rechtswidrig vorenthalten, müssen diese auf sonstige Weise auch nach Unanfechtbarkeit verfolgbar sein. Diesen Fall regelt § 44 Abs. 1 SGB X, der im Bereich des SGB II Anwendung findet. Dem Sozialhilferecht nach dem BSHG waren Anträge fremd. Anders gestaltet es sich nun nach dem SGB II, welches dem Antragsprinzip, anders als <span id="more-481"></span></p>
<p>das SGB XII, folgt. Ist der Antrag einmal gestellt sind alle Leistungen, auf die der Hilfebedürftige einen Rechtsanspruch hat, zu gewähren. Weder in Wortlaut noch Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung zu § 44 SGB X zugelassen oder auch nur angesprochen.</p>
<p>Nach § 20 Abs. 2 SGB X hat die ARGE die für den Hilfebedürftigen günstigen Umstände zu berücksichtigen.<br />
Instanz 1: SG Detmold &#8211; S 8 AS 96/05, Paragraph: §§ 21 Abs. 4 Satz 1, 37 SGB II, § 44 SGB X, Entscheidungsart: Urteil</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anonymous:Psycho Tricks der Regierung!</title>
		<link>http://www.jakob-diener.de/2012/02/11/anonymouspsycho-tricks-der-regierung/</link>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 15:21:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.youtube.com/embed/x7g4RAS6t7M?version=3&amp;wmode=transparent" width="560" height="340" title="YouTube video player" style="background-color:#000;display:block;margin-bottom:0;max-width:100%;" frameborder="0" allowfullscreen></iframe><p style="font-size:11px;margin-top:0;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=x7g4RAS6t7M" target="_blank" title="Watch on YouTube">Watch this video on YouTube</a>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfallversicherung selbst bei Schwarzarbeit!!</title>
		<link>http://www.jakob-diener.de/2012/02/10/unfallversicherung-selbst-bei-schwarzarbeit/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 22:30:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ALG II (Hartz IV)]]></category>
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		<category><![CDATA[L 9 U 46/10 (sb)]]></category>
		<category><![CDATA[Landessozialgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat wiederholt in einem aktuellen Urteil dargestellt, dass während einer „Schwarzarbeit“ auch Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung gelten, wenn der Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit eine Verletzung zuzieht. So heißt es in einer Verlautbarungen, dass „Abhängig Beschäftige gesetzlich unfallversichert &#8211; auch wenn sie illegal tätig werden“. Dies entschied in einem heute [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat wiederholt in einem aktuellen Urteil dargestellt, dass während einer „Schwarzarbeit“ auch Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung gelten, wenn der Arbeitnehmer sich während der Arbeitszeit eine Verletzung zuzieht. So heißt es in einer Verlautbarungen, dass „Abhängig Beschäftige <span id="more-466"></span></p>
<p>gesetzlich unfallversichert &#8211; auch wenn sie illegal tätig werden“. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.</p>
<p>Im konkreten Fall hatte ein Serbischer Staatsbürger mit Touristenvisum und ohne deutsche Arbeitserlaubnis bei seinem Onkel in Deutschland gelebt. Dieser verhalf ihm bei einem Subunternehmer auf einer Brückenbaustelle im Landkreis Bergstraße eine nicht offiziell angemeldete Arbeitstätigkeit. Schon am ersten Arbeitstag erlitt der Kläger eine schwere Stromverletzung, weil in Kontakt mit einer unter der Brücke verlaufenden Oberleitung kam. Infolge der schweren Verletzungen mussten dem Mann die Gliedmaßen amputiert werden. Ein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Die beklagte Genossenschaft argumentierte, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht nachgewiesen werden kann. „Es sei durchaus möglich, dass der junge Mann als Selbstständiger tätig geworden sei.“</p>
<p>Die Darmstädter Richter gaben dem in Frankfurt am Main lebenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft dazu, das Unfallereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen und zu entschädigen. Aufgrund der Zeugenaussagen sei davon auszugehen, dass der verletzte junge Mann als abhängig Beschäftigter gearbeitet habe. Er sei zur Erledigung bestimmter Brückenarbeiten angewiesen worden und sollte hierfür einen festen Stundenlohn erhalten. Material, Werkzeug und selbst Schutzhandschuhe seien ihm zur Verfügung gestellt worden. Dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei insoweit unerheblich. Die Annahme der Berufsgenossenschaft, der Kläger habe als selbstständiger Unternehmer auf der Brücke gearbeitet, sei lebensfremd. Ferner sei unfallversicherungsrechtlich nicht relevant, dass der Kläger „schwarz“ gearbeitet habe. Denn nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung schließe auch verbotswidriges Handeln den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus. Eine Revision des Verfahrens wurde nicht gestattet.</p>
<p>Das Urteil ist damit rechtskräftig. Aktenzeichen: AZ L 9 U 46/10 (sb)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ALGII = Bei Pauschalmiete kein Stromkosten-Abzug!!</title>
		<link>http://www.jakob-diener.de/2012/02/10/algii-bei-pauschalmiete-kein-stromkosten-abzug/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 22:22:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Heizung]]></category>
		<category><![CDATA[L 5 AS 9/07]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalmiete]]></category>
		<category><![CDATA[Stromkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Untermiete]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei pauschalen Untermieten dürfen die Kosten für Strom nicht aus den Hartz IV Regelsätzen herausgerechnet werden ! Stromkosten dürfen aus Hartz-IV-Satz nicht herausgerechnet werden, auch wenn bei einer Untermiete die Kosten für Strom mit inbegriffen sind. Das Bundessozialgericht stärkte damit die Rechte von Hartz-IV-Empfängern und schloss sich der Vorinstanz des Landessozialgericht in Hamburg vollumfänglich an. Zahlen Bezieher von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Bei pauschalen Untermieten dürfen die Kosten für <a id="HLSysAdLink1" title="">Strom</a> nicht aus den Hartz IV Regelsätzen herausgerechnet werden</strong> !</p>
<p>Stromkosten dürfen aus Hartz-IV-Satz nicht herausgerechnet werden, auch wenn bei einer Untermiete die Kosten für Strom <span id="more-463"></span></p>
<p>mit inbegriffen sind. Das Bundessozialgericht stärkte damit die Rechte von Hartz-IV-Empfängern und schloss sich der Vorinstanz des Landessozialgericht in Hamburg vollumfänglich an.</p>
<p>Zahlen Bezieher von Hartz IV Leistungen eine Pauschalmiete, bei denen auch die Stromkosten mit inbegriffen sind, dürfen diese nicht aus den regulären Arbeitslosengeld II (ALG II) Zahlungen herausgerechnet werden. Das entschied neuerlich das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: B 14 AS 151/10 R.</p>
<p><strong>Untermiete inklussive Stromkosten und <a id="HLSysAdLink2" title="">Heizung</a></strong><br />
Im vorliegenden Fall zahlte ein Bezieher des ALG II für ein Zimmer zur Untermiete pauschal 110 Euro je Monat. Mitinbegriffen in den Mietkosten waren auch die Kosten für Heizung und Strom. Obwohl die Kosten der Unterkunft sehr günstig sind, zog das Jobcenter in Hamburg 28 Euro für Strom von den Regelleistungen ab. Das Jobcenter begründete den Abzug, weil nach den Paragrafen 20, 22 SGB II die Kosten der Haushaltsenergie in der Regelleistung enthalten seien und durch die Mietzahlung der Kostenanteil abzusetzen sei. Dagegen setzte sich der Betroffene zur Wehr und bekam nun vom obersten Sozialgericht Recht zugesprochen.</p>
<p>Nicht ersichtlich war bereits der Vorinstanz, dem Landessozialgericht Hamburg, wie das Jobcenter auf den angeblich abzuziehenden Betrag von 28 Euro kam. In den Hartz IV Regelleistungen sind für Kosten von Haushaltsenergie nur etwa 20 Euro monatlich veranschlagt. Das allerdings nur am Rande bemerkt.</p>
<p>Bereits im Vorfeld hatte das Landessozialgericht in Hamburg geurteilt, das kein Betrag aus den Regelleistungen herausgerechnet werden dürfe. Denn die ALG II Regelleistungen sind pauschal berechnet und vom Gesetzgeber dementsprechend ausgestaltet worden (LSG Hamburg, Az.: L 5 AS 9/07). Aus den pauschalen Regelsätzen dürfen weder zu Lasten noch zu Gunsten des Beziehers abweichende Berechnungen durch die Behörden vorgenommen werden, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Dieser Rechtsauffassung schloss sich der 14. Senat des Bundessozialgerichts an. Für derartiges Herausrechnen gebe es in den Sozialgesetzen keine rechtliche Grundlage. Daher schließt sich das BSG der Vorinstanz vollumfänglich an. Das Urteil ist rechtsgültig. (sb)</p>
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		<title>Achtung: VERSEHENTLICH VERSANDTER BESCHEID GILT</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 22:12:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hat eine Sozialbehörde „versehentlich“ einen Positivbescheid an einen Antragsteller versandt, so ist die Behörde zur Einhaltung verpflichtet, auch wenn der Bescheid nur als „Duplikat für den internen Gebrauch“ gedacht war. Das urteilte das Sozialgericht in Wiesbaden in einem bereits rechtskräftigen Urteil. Hat eine Behörde „ausversehen“ einen Bescheid an einen Antragsteller versandt, so gilt dieser als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Hat eine Sozialbehörde „versehentlich“ einen Positivbescheid an einen Antragsteller versandt, so ist die Behörde zur Einhaltung verpflichtet, auch wenn der Bescheid nur als „Duplikat für den internen Gebrauch“ gedacht war. Das urteilte das Sozialgericht in Wiesbaden in einem bereits rechtskräftigen Urteil.<br />
<span id="more-458"></span><br />
Hat eine Behörde „ausversehen“ einen Bescheid an einen Antragsteller versandt, so gilt dieser als rechtlich bindend. (Aktenzeichen SG Wiesbaden: S9R 163/09). Die Behörde ist dann dazu verpflichtet die beantragten Leistungen zu zahlen. Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem Rheingau bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kostenübernahme für eine Reha-Maßnahme für Suchtpatienten beantragt. Vor der Erstellung eines notwendigen Sozialberichts beantragte der Kläger eine zeitlich nahe Maßnahme zur Entgiftung mit anschließender Therapie in einer Klinik. Zunächst hat der Mann die Kosten von rund 13.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Die Behörde teilte dem nunmehr wieder berufstätigen Mann per Anschreiben mit, dass die Kosten übernommen werden. Am Ende des Schreibens war allerdings „Duplikat für ALGR 5411“ vermerkt. Nach etwa drei Monaten bekam der Kläger erneut ein Schreiben zugestellt, worin die Rentenversicherung lediglich zusagte, die Kosten nur anteilig von etwa 3000 Euro zu erstatten. Diese wären bei einer gängigen Entzugstherapie in einer „R-Klinik“ entstanden. Gegen den zweiten Bescheid legte der Mann Widerspruch und dann Klage ein.</p>
<p><strong>Rentenversicherung muss volle Kosten tragen<br />
</strong>Das Sozialgericht Wiesbaden gab dem Kläger recht und verurteilte die Beklagte zur Übernahme der vollen Behandlungskosten. Schließlich ist die ersten Kostenzusage als ein regulärer Bescheid anzusehen, der dem Adressaten zur Kenntnis gebracht wurde. Die Behörde habe nicht nachvollziehbar erklären können, warum ein Duplikat an den Antragsteller versandt wurde. Wurde der erste Bescheid nicht im Wissen der Behörde verschickt, müsse die Deutsche Rentenversicherung diesen Umstand beweisen. In der Urteilsbegründung mahnte der Richter, dass es sich hierbei um sogenannte Scheinverwaltungsakte handelte, die „nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit als wirksam zu behandeln“ sind. Das Urteil ist rechtskräftig. (sb)</p>
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		<title>ARBEITSLOSENGELD II: § 19 SGB 2</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 22:08:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 gilt nicht als Arbeitslosengeld II. Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist, mindert es die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jakob-diener.de/2011/12/18/hartz-iv-rechtswidrige-arbeitsvertrage-ablehnbar/paragraph-l-2/" rel="attachment wp-att-313"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-313" title="paragraph-l" src="http://www.jakob-diener.de/wp-content/uploads/2011/12/paragraph-l-150x150.jpg" alt="" width="50" height="50" /></a>Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und <a id="HLSysAdLink1" title="">Heizung</a>. Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 gilt nicht als Arbeitslosengeld II. Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindert die Geldleistungen der <span id="more-455"></span></p>
<p>Agentur für Arbeit; soweit Einkommen und Vermögen darüber hinaus zu berücksichtigen ist, mindert es die Geldleistungen der kommunalen Träger.</p>
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		<title>Angela Merkel, du EU-Mutter Theresa !!!</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 11:12:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hier in Deutschland haben wir Familien und Kinder, die nicht ausreichend zu Essen haben, alte Menschen, die schlecht behandelt werden (auch die, die im Krieg den Arsch hingehalten haben), Patienten, die nicht ausreichend behandelt werden! Aber wir geben Milliarden (!!!) für andere Länder aus&#8230; Afghanistan Krieg Griechenland Italien Spanien Portugal ohne zuerst dem eigenen Volk [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier in Deutschland haben wir</p>
<ul>
<li>Familien und Kinder, die nicht ausreichend zu Essen haben,</li>
<li>alte Menschen, die schlecht behandelt werden (auch die, die im Krieg den Arsch hingehalten haben),</li>
<li>Patienten, die nicht ausreichend behandelt werden!</li>
</ul>
<p><span id="more-446"></span></p>
<p>Aber wir geben Milliarden (!!!) für andere Länder aus&#8230;</p>
<ul>
<li>Afghanistan Krieg</li>
<li>Griechenland</li>
<li>Italien</li>
<li>Spanien</li>
<li>Portugal</li>
</ul>
<p>ohne zuerst dem eigenen Volk zu helfen.</p>
<p><span style="color: #ff0000;"><strong>ARMES DEUTSCHLAND</strong></span></p>
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